Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stachowiak und Tietge GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung oder Instandhaltung von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und/oder Wärmepumpenanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers unterzeichnet zurücksendet, die Annahme per E-Mail bestätigt oder im Notdiensteinsatz die angebotenen Leistungen vor Ort mündlich bestätigt.
Nur die im Angebot genannten und beauftragten Leistungen, die bei Angebotserstellung ersichtlich waren, sind geschuldet. Der vereinbarte Preis basiert auf der Annahme, dass die vorhandene Installation (Rohre, Elektrik, Statik) den geltenden Normen entspricht und für die beauftragten Leistungen ohne Anpassungen nutzbar ist.
Erweisen sich vorhandene Leitungen oder Bauteile als marode oder nicht kompatibel, wird der hieraus entstehende Mehraufwand nach Rücksprache mit dem Auftraggeber gesondert nach Zeitaufwand und Material abgerechnet.
Sollten angebotene Materialien oder Waren zum Zeitpunkt der Ausführung nicht lieferbar sein, so behalten wir uns den Wechsel auf gleichwertige Waren oder Materialien vor.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise, die als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verstehen sind.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung nach Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Leistungen ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Materialien oder erbrachte Teilleistungen zu verlangen. In der Regel erfolgt die erste Abschlagsrechnung i.H.v. 40 % des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung und Ablauf oder Entfall der Widerrufsfrist für den Material- und Planungsanteil. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
§ 4 Termine und Verzug
Die im Angebot genannten Liefer- und Ausführungstermine können sich durch Streik, höhere Gewalt, Lieferengpässe und andere nicht absehbare Umstände verzögern. Dementsprechend verlängern sich die genannten Termine. Der Auftragnehmer haftet bei Verzug nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware und das gelieferte Material (z. B. Heizungskörper, Thermen, Regelungen, Rohrmaterial) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.
Soweit die gelieferten Gegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Auftragnehmer den Rückbau der Gegenstände zu gestatten, sofern dies ohne wesentliche Beeinträchtigung der Bausubstanz möglich ist. Die Kosten für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands trägt der Auftraggeber.
Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Für diesen Fall tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrages an den Auftragnehmer ab.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montageort zugänglich ist und alle baulichen Voraussetzungen (z. B. Stromanschluss, tragfähiger Untergrund) zum vereinbarten Termin erfüllt sind. Strom und Wasser wird vom Auftraggeber kostenfrei gestellt.
Eventuell erforderliche Abnahmen werden durch den Auftraggeber erwirkt. Kosten dafür sind im Angebot nicht enthalten, es sei denn, diese sind gesondert ausgewiesen.
§ 7 Abnahme und Gewährleistung
Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen an. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung und die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat.
Die Inbetriebnahme und/oder Innutzungnahme durch den Auftraggeber steht einer Abnahme gleich.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Die Gewährleistung unterliegt den folgenden Bedingungen:
Der Auftraggeber sichert zu, dass die vorhandene Installation (Rohrleitungen, Ventile, Heizkörper, Elektrik) den geltenden Fachregeln und Sicherheitsvorschriften entspricht. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die gesamte Bestandsanlage ohne gesonderten Auftrag auf verdeckte Mängel, Korrosionsschäden oder Materialermüdung zu prüfen.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch die Einbindung neuer Komponenten in das bestehende System entstehen (z. B. Undichtigkeiten an alten Rohrverbindungen durch Druckänderungen, Spülvorgänge oder thermische Belastungen), ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Störungen, die durch Verschmutzungen, Ablagerungen oder mangelnde Wasserqualität im vorhandenen Rohrnetz verursacht werden (z. B. Verstopfen von Filtern oder Wärmetauschern durch gelösten Schlamm/Rost aus Altleitungen). Eine Haftung für die hydraulische Funktion des Gesamtsystems wird nur übernommen, wenn ein hydraulischer Abgleich ausdrücklich beauftragt wurde.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass für den sicheren, effizienten und langlebigen Betrieb der installierten Anlagen eine regelmäßige Wartung (mindestens einmal jährlich) durch einen Fachbetrieb erforderlich ist. Die Wartung hat nach den Vorgaben des Herstellers und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Sollte das Unterlassen dieser Wartung zu einem Mangel an der Anlage oder Teilen davon führen, besteht kein Anspruch auf Austausch oder Reparatur im Rahmen der Gewährleistung.
Die Gewährleistung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, die dadurch entstehen, dass:
- eine vom Hersteller oder vom Auftragnehmer vorgeschriebene Wartung unterblieben ist,
- die Anlage unsachgemäß bedient oder überlastet wurde,
- Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte vorgenommen wurden.
Die Gewährleistung des Auftragnehmers erstreckt sich auch nicht auf Teile, die dem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Filter, Dichtungen, Brenner und Opferanoden sowie auf durch den Auftraggeber bereitgestellte Waren und Materialien.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stachowiak und Tietge GmbH, Rosenweg 38, 21465 Reinbek, moin@sta-ti.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, erhaltene Materialien und Waren an uns zurückzugeben.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Beginn
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Montage während der Widerrufsfrist beginnen sollen, Sie den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert haben Sie aufzusuchen und Installations- und Reparaturarbeiten vorzunehmen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.